Förderzwecke

Hilfe, die direkt ankommt.

Wir unterstützen und fördern selbstlos und ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, Einrichtungen, Initiativen und Vereine in Haan und Gruiten nach den in der Satzung festgelegten Stiftungszwecken (nach § 53 der Abgabenordnung). Dies geschieht nach genauer Prüfung der Anträge.

Das bedeutet Unterstützung u. a. in den Bereichen: 

Über die bisher geförderten Projekte, Mittelverwendung, Tätigkeitsbereiche und die Satzung der Bürgerstiftung informieren wir Sie gerne persönlich. Bitte sprechen Sie uns an oder schreiben uns eine Nachricht.