Hilfe, die direkt ankommt.
Wir unterstützen und fördern selbstlos und ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, Einrichtungen, Initiativen und Vereine in Haan und Gruiten nach den in der Satzung festgelegten Stiftungszwecken (nach § 53 der Abgabenordnung). Dies geschieht nach genauer Prüfung der Anträge.
Das bedeutet Unterstützung u. a. in den Bereichen:
Über die bisher geförderten Projekte, Mittelverwendung, Tätigkeitsbereiche und die Satzung der Bürgerstiftung informieren wir Sie gerne persönlich. Bitte sprechen Sie uns an oder schreiben uns eine Nachricht.